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Schwer traumatisierte Eritreerin wird wegen Unglaubhaftigkeit weggewiesen

Trotz der fachärztlich diagnostizierten Posttraumatischen Belastungsstörung von «Mehret», einer jungen Eritreerin, werden ihre widersprüchlichen Aussagen in der Befragungen durch das BFM (neu SEM) als bewusste Täuschungsversuche gewertet und nicht als Symptome ihrer prekären psychischen Verfassung. Das BFM stuft ihren Herkunftsort als unbekannt ein, dessen ungeachtet wird sie ausgewiesen und die Frage der Wegweisungshindernisse entsprechend nicht geprüft. Weil «Mehret» in Eritrea Verfolgung fürchtet und nicht dorthin zurückkehren kann und sie nicht in Besitz der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes ist, kann sie nicht aus der Schweiz ausreisen. Sie bleibt ohne Aufenthaltstitel hier, bezieht Nothilfe und muss die dringend benötigte Psychotherapie abbrechen.