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Verneinung eines Härtefalls nach 12 Jahren Aufenthalt in der Schweiz und trotz gesundheitlichen Problemen

Fall 282 / 16.06.2015: Nach 12 Jahren in der Schweiz wurde «Bantus» Härtefallgesuch für sich und seine Familie abgelehnt, obwohl diese bestens integriert ist und «Bantu» gesundheitliche Probleme hat. In seiner Heimat erlitt er fremdenfeindliche Schikanierungen, wurde bedroht und unrechtmässig inhaftiert. In Haft wurde er auch geschlagen. Er leidet noch heute unter psychischen und weiteren gesundheitlichen Problemen.