«Dayo» reiste im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz. Aufgrund der Scheidung von seiner damaligen Frau wurde seine Aufenthaltsbewilligung (B) widerrufen. Er hatte aber zu jenem Zeitpunkt bereits eine enge Beziehung zu seiner Tochter, welche aus einer neuen Beziehung stammte. Deshalb wurde der Widerruf aufgehoben. Später heiratete er seine Partnerin und Kindsmutter. Das Paar lebte dann mit ihren vier gemeinsamen Kindern. Die Aufenthaltsbewilligung, die «Dayo» gestützt auf seine Beziehung zur Tochter erhalten hatte, wurde später nicht mehr verlängert. Eine neue Aufenthaltsbewilligung gestützt auf das Verhältnis zu seiner aktuellen Ehefrau blieb ihm ebenfalls verwehrt. Dabei hatte «Dayo» in den vergangenen zehn Jahren mehrere Versuche gestartet, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Hierzu trat er vor verschiedene Instanzen auf unterschiedlichen Ebenen. Diese Bemühungen blieben jedoch erfolglos. Trotz einer hängigen Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht wurde «Dayo» 2021 mittels Sonderflug nach Nigeria ausgeschafft. Seine Anwältin reichte danach je eine Beschwerde beim Bundesgericht und beim UNO-Kinderrechtsausschuss ein. Erstere wurde abgelehnt, während letztere noch hängig ist.
«Lisha» lebt seit 2006 in der Schweiz, mit ihrem damaligen Schweizer Lebenspartner hat sie zwei gemeinsame Töchter. 2010 zog die Familie nach Frankreich. Wegen psychischer und physischer Gewalt durch ihren Lebenspartner kehrte «Lisha» mit ihren Töchtern ein Jahr später in die Schweiz zurück und suchte Schutz in einem Frauenhaus. Ein französisches Gericht sprach den Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu, die Kinder wurden unter die Obhut des Vaters gestellt und «Lisha» erhielt freies Besuchs- und Beherbergungsrecht. Seither leben die Kinder bei ihrem Vater in Frankreich, «Lisha» in der Schweiz. Ihr Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung wurde 2016 abgelehnt und sie wurde nach Nigeria weggewiesen. Kurz darauf erhielt sie die Diagnose einer aggressiven Brustkrebserkrankung und sie unterzog sich mehreren Operationen und einer Chemotherapie. 2017 wurde sie vorläufig aufgenommen. Aufgrund ihres F-Status durfte sie nur einmal im Jahr nach Frankreich reisen, um ihre Töchter zu besuchen. Im August 2020 beantragte sie erneut ein Rückreisevisum. Dieses wurde gutgeheissen und berechtigt «Lisha» zur mehrmaligen Rückreise in die Schweiz.
Die alleinstehende «Kezia» wurde Opfer eines Menschenhandelsrings und in Italien zur Prostitution gezwungen. Als sie fliehen konnte, wurde sie bedroht. Vorübergehen musste sie auf der Strasse leben. Nach 5 Jahren illegalen Aufenthalts kam sie hochschwanger und mit einem kleinen Sohn in die Schweiz, wo sie einen Nichteintretensentscheid ohne individuelle Garantien für eine kindgerechte Unterbringung in Italien erhielt.
« Ayala », ressortissante d’un pays d’Afrique de l’Ouest âgée de 15 ans, est victime d’un réseau de prostitution à son arrivée en France en 2010. Parvenant à s’enfuir, elle dépose une demande d’asile en Suisse. L’ODM, qui rend une première décision de NEM, décide finalement de renoncer au transfert et entame une procédure nationale.
Après avoir demandé l’asile à l’aéroport, une fillette et sa mère sont retenues durant 47 jours dans la zone de transit. Elles y séjournent dans des conditions inappropriées, surtout pour une enfant. Même le droit à une promenade quotidienne n’est pas respecté.
« Francis » demande un visa pour venir assister au mariage de sa sœur en Suisse. Les autorités refusent, arguant que son retour à l’issue du séjour n’est pas garanti, parce qu’il vient d’un pays pauvre. En même temps, l’assistance judiciaire lui est refusée.