Wegweisung einer Mutter, die sich infolge von häuslicher Gewalt von ihrem Schweizer Ehemann trennte und Sozialhilfe bezog

«Linda» reiste nach der Heirat mit einem Schweizer Bürger im Jahr 2007 in die Schweiz ein und erhielt gestützt auf die Familiennachzugsbestimmungen eine Aufenthaltsbewilligung. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen. Infolge von starken Konflikten und häuslicher Gewalt ging die Ehe in die Brüche; der gemeinsame Haushalt wurde aufgelöst und die Ehe 2017 geschieden. «Linda» und ihre Familie mussten ab 2008 mit Unterbrüchen Sozialhilfe beziehen. Sie hatte verschiedene Anstellungen im Verkauf und in der Gastronomie, womit sie sich zeitweise von der Sozialhilfe lösen konnte. Aufgrund des fortlaufenden Sozialhilfebezugs wurde Ende 2019 die Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung aus der Schweiz verfügt. Ein Rekurs dagegen war teilweise erfolgreich. Mit Blick auf die Verhältnismässigkeit gemäss Art. 8 Ziff. 2 EMRK wurden die privaten Interessen – insbesondere die Interessen der Schweizer Kinder – an einem Verbleib in der Schweiz höher gewichtet als das öffentliche Interesse an einer Wegweisung. «Lindas» Aufenthaltsbewilligung wurde folglich verlängert, aber eine formelle Verwarnung ausgesprochen.

Fiche en Allemand, pas de traduction disponible.

Les cas en Allemand sont rédigés par les Observatoires suisse (SBAA) et de Suisse orientale (BAAO). Les trois observatoires collaborent ponctuellement mais sont indépendants l’un de l’autre.