Trotz drohender Inhaftierung, Folter und unmenschlicher Behandlung – Regimekritiker:innen sollen in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden
Im Juni 2017 flohen «Timo» und seine Frau «Nathalie» in die Schweiz und stellten je einen Asylantrag. «Timo» wurde fälschlicherweise in Iran wegen Drogenhandels und Korruption angeklagt. Dem SEM legte er eine Gerichtsvorladung vor, die seine Verfolgung durch das Regime bestätigte. Die beiden Asylgesuche wurden 2019 wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt. Im Februar 2023 reichten sie ein Wiedererwägungsgesuch ein. «Timo» und «Nathalie» sind in der Schweiz politisch aktiv, und organisierten Demonstrationen gegen das Regime in Iran. Über die Demonstrationen wurde in Zeitungen und im nationalen schweizerischen Fernsehen Bericht erstattet. In Foto- und Videoaufnahmen waren die Gesichter von «Timo», «Nathalie» und ihren beiden Kindern klar erkennbar. Bei einer Rückkehr in den Iran müssten die beiden mit Strafen, wie beispielsweise Geldstrafen, Inhaftierungen, schweren körperlichen Misshandlungen und Folter rechnen. Das SEM lehnte das Wiedererwägungsgesuch im September 2023 ab und argumentierte, dass «Timo» und seine Frau «Nathalie» erst nach der Ablehnung ihres Asylgesuchs politisch aktiv wurden und sie nicht als ernsthafte Bedrohung für das politische System im Iran wahrgenommen werden könnten. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht wiederum abgelehnt.
Fiche en Allemand, pas de traduction disponible.
Les cas en Allemand sont rédigés par les Observatoires suisse (SBAA) et de Suisse orientale (BAAO). Les trois observatoires collaborent ponctuellement mais sont indépendants l’un de l’autre.