Negativer Asylentscheid für Kriegsdienstverweigerer und seinen schwer kranken Sohn
Im Dezember 2022 reichte Noah in der Schweiz ein Asylgesuch ein, nachdem er und sein Sohn «Paul» geflohen waren. «Noah» sollte für den Krieg in [Land L.____] zwangsrekrutiert werden. Aufgrund der Kriegsdienstverweigerung drohten ihm nicht nur ein Freiheitsentzug, sondern auch Misshandlungen im Gefängnis. Zudem leidet sein Sohn «Paul» an einer speziellen Erkrankung und ist dringend auf medizinische Behandlung angewiesen. Auch «Paul» könnte bei einer Verbesserung seines Gesundheitszustands eine Zwangsrekrutierung drohen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte im Mai 2023 das Asylgesuch für beide Gesuchsteller ab. Das SEM stellte fest, dass die Fluchtgründe nicht glaubhaft gemacht worden seien und schätzte die Rückkehr ins Heimatland in der aktuellen Lage als zumutbar ein. Wegen vermeintlicher Aussichtslosigkeit legte die unentgeltliche Rechtsvertretung ihr Mandat nieder und sah von einer Beschwerde ab. Ein privater Anwalt übernahm den Fall und legte Beschwerde gegen den negativen Asylentscheid ein. Der Beschwerde waren neue Beweismittel und Berichte beigelegt, welche sowohl die Fluchtgründe als auch die Unzulässigkeit und die Unzumutbarkeit der Rückkehr bestätigen. «Noah» und «Paul» erfüllen klar die Flüchtlingseigenschaft und eine Wegweisung wäre unzulässig und unzumutbar. Die Beschwerde ist (Stand 28.11.2023) noch beim Bundesverwaltungsgericht hängig.
Fiche en Allemand, pas de traduction disponible.
Les cas en Allemand sont rédigés par les Observatoires suisse (SBAA) et de Suisse orientale (BAAO). Les trois observatoires collaborent ponctuellement mais sont indépendants l’un de l’autre.