Verstoss gegen die Bundesverfassung Art. 12: Bettelexistenz in Folge Nothilfe und die Konvention über die Rechte der Kinder

Eine vierköpfige Familie mit einem Kleinkind und einem schulpflichtigen Kind muss in der Nothilfe mit 504 Franken pro Monat für Essen, Hygiene, Kleider, Kommunikation, Mobilität etc. auskommen. Damit sie über die Runden kommt, ist sie auf Hilfe angewiesen und kommt so in eine Bettelexistenz.

Eine vierköpfige Familie mit einem Kleinkind und einem schulpflichtigen Kind
muss in der Nothilfe mit 504 Franken pro Monat für Essen, Hygiene, Kleider, Kommunikation, Mobilität etc. auskommen. Damit sie über die Runden kommt, ist sie auf Hilfe angewiesen und kommt so in eine Bettelexistenz.