Type
Cas individuelNuméro
294
Date
Mots clés
santé ; violences basées sur le genreDocument
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Unhaltbare Asylbefragungstechnik des BFM bei frauenspezifischen Fluchtgründen
Person: «Johanna» (W., 1991)
Herkunftsland: Demokratische Republik Kongo (DRK)
Aufenthaltsstatus: F-Bewilligung
Fall 294/01.02.2016
Stichworte: Asylgründe, Frauenspezifische Gewalt, Gesundheit, Trauma
Gesetzliche Grundlagen: Art. 3 Abs.2 AsylG Frauenspezifische Fluchtgründe, Art. 44 Abs. 2 AsylG Zumutbarkeit der Wegweisung, Art. 81 AsylG Nothilfe, Asylbefragungstechniken bei traumatisierten Personen
- Human Rights Watch, UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) und andere Menschenrechtsorganisationen berichten über Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt an Frauen in der DRK. Diese Berichte belegen, dass die Massenvergewaltigungen und sexuellen Übergriffe gegenüber Frauen als Kriegsmethode und Form von Folter zu werten sind, welche gezielt von bewaffneten Gruppen und Mitgliedern der kongolesischen Armee eingesetzt werden, um gegen Zivilisten die zu einer bestimmten ethnischen Gruppe gehören vorzugehen. Die Täter selbst bleiben im korrupten Rechtssystem meist unbestraft. Die Berichte der OHCHR und internationaler NGOs zeigen, dass viele der Opfer traumatisiert sind und weder Zugang zu einer Therapiemöglichkeit noch zu Rechtsschutz und einem ordentlichen Rechtsverfahren haben.
- Die Schweiz hat sich entschieden, das Istanbul-Protokoll zum Schutz für Opfer von Gewalt zu ratifizieren. Die neue Istanbul-Konvention schreibt unter anderem auch Massnahmen zum Schutz von Opfern einer genderspezifischen Verfolgung vor. Sie postuliert Standards zur Untersuchung und Dokumentation von Gewalt an Frauen und verlangt, dass die Opfer von Folter und schwerer Gewalt adäquate Unterstützung erhalten. Diese Forderungen müssen auch im Asylverfahren Anwendung finden. «Johanna» wurde in der Befragung des BFM (jetzt SEM) offensichtlich nicht nach diesen Standards behandelt. Erforderlich wäre in ihrem Fall ein Setting, welches an die Tatsache der Traumatisierung angepasst ist. Traumatisierte Flüchtlinge haben es nämlich oft schwer den Sachverhalt kohärent und detailliert zu schildern, da sie die traumatisierenden Erlebnisse verdrängen und über das Erlittene nur bruchstückhaft berichten können. Bei der Anhörung von traumatisierten Flüchtlingen kann es deswegen zu Widersprüchlichkeiten kommen, welche seitens der Behörden zu Unrecht als bewusste Täuschungsversuche interpretiert werden. Dies führt in vielen Fällen zu einem negativen Asylentscheid.
- Im Fall «Johanna» zeigt sich des Weiteren, dass sie sich während der Befragungen des BFM nicht in einer vertrauensfördernden Situation befand; vielmehr wurde sie während der Befragung immer wieder mit den Widersprüchen ihrer früheren Aussagen konfrontiert. Autoritärer Druck kann in der Befragung eine Retraumatisierung auslösen. Eine autoritär geführte und auf die Offenlegung von Widersprüchen angelegte Befragung von Opfern sexueller Gewalt widerspricht den Anforderungen der Istanbul-Konvention. Sie führt zu Fehlentscheiden, welche nur teilweise über ausserordentliche Verfahren korrigiert werden können.
- Bei Anzeichen von Traumatisierungen ist es somit unabdingbar, dass das SEM externe Gutachten von Fachleuten einholt und sie im Anhörungsprozess berücksichtigt. Sie können diagnostische Informationen zur Unterstützung der Gesuche von traumatisierten Asylbewerbern einbringen. Zudem können sie evaluieren, inwieweit der sozio-kulturelle Hintergrund und das psychische Leiden des jeweiligen Asylsuchenden seine Aussagen beeinflussen. Momentan haben psychologische Berichte beim SEM leider noch zu wenig Gewicht.
2009 Asylgesuch (Nov)
2010 Ablehnung Asylgesuch durch BFM, Wegweisung aus der Schweiz, Rekurs an das BVGer (Jan), Verweisung in die Nothilfe durch Kantonales Sozialamt (März)
2010 Einweisung in die Psychiatrische Universitätsklinik (März)
2010 Wiedererwägungsgesuch aus medizinischen Gründen ans BFM
2011 Vorläufige Aufnahme
In ihrer Heimat wird «Johanna» nach der Ablehnung aufdringlicher Avancen seitens eines höheren Militärs verschleppt, tagelang an einem geheimen Ort festgehalten und mehrfach vergewaltigt. Im November 2009 flieht «Johanna» aus der DRK in die Schweiz und stellt ein Asylgesuch.
Das BFM glaubt «Johannas» frauenspezifischen Fluchtgründen nicht und weist das Asylgesuch wegen fehlender Substantiiertheit der angegebenen Asylgründe im Januar 2010 ab. Auch die von «Johanna» vorgebrachte Minderjährigkeit lässt das BFM nicht gelten. In der Zusatzbefragung bezüglich «Johannas» gesundheitlicher Befindlichkeit beschränkt sich das BFM auf standardisierte, oberflächliche Fragen und erkundigt sich nicht nach ihrer psychischen Verfassung. Die Anhörung wird von einer Frau geführt, welche weder Neutralität noch Anteilnahme zeigt. In erster Linie überwiegt die Skepsis. Anstatt eine reine Sachverhaltserhebung vorzunehmen, ist die Befragung darauf ausgelegt, «Johanna» in Widersprüche zu verwickeln und Ungereimtheiten aufzudecken. Auch «Johannas» Rekursgesuch gegen den BFM-Entscheid wird vom BVGer abgelehnt.
Nach den Anhörungen im EVZ wird «Johanna» einem Asylzentrum im Kanton Zürich zugewiesen. Dort fällt den Betreuenden auf, dass sie in einer sehr schlechten psychischen Verfassung ist. Ihr Zustand wird als so gravierend bewertet, dass eine Mitarbeiterin «Johanna» bei der Beratungsstelle «Nottelefon für Frauen – gegen sexuelle Gewalt» anmeldet. Nach mehreren Gesprächen hält die Fachstelle fest, dass «Johanna» einer massiven sexuellen Gewalt ausgesetzt gewesen ist. Nach Ablauf der Ausreisefrist wird «Johanna» Mitte März in eine Nothilfeunterkunft verwiesen und damit aus ihren bisherigen Asylstrukturen herausgenommen. Da sich ihr Zustand jedoch zunehmend verschlechtert und sie mehrfach Suizidversuche unternimmt, wird sie in die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich eingeliefert. Eine spätere Rückweisung in die Nothilfestrukturen bedeutet für «Johanna», dass sie erneut auf sich allein gestellt ist und keinen Zugang zu einer dringend benötigten Therapie hat. Im Mai 2010 stellt «Johanna» ein Wiedererwägungsgesuch an das BFM unter Vorbringung mehrerer ärztlicher Berichte, welche das BVGer 2011 gutheisst und «Johanna» eine vorläufige Aufnahme gewährt.
Gemeldet von: Freiplatzaktion Zürich
Quellen: Aktendossier der Betroffenen