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Trotz positivem Gerichtsurteil – Familienvater wartet nach sieben Jahren weiterhin auf seine zwei Kinder

«Silvan» lebt seit 2013 als anerkannter Flüchtling in der Schweiz. Seine Ehefrau und fünf Kinder bleiben im Herkunftsland zurück. Nachdem ein Familiennachzug über das Asylgesetz scheitert, stellt «Silvan» 2020 beim kantonalen Migrationsamt ein neues Gesuch für seine Ehefrau und die drei minderjährigen Kinder. 2022 bewilligt das Amt den Nachzug der Ehefrau und der jüngsten Tochter, lehnt jedoch den Nachzug der beiden älteren Kinder wegen angeblich abgelaufener Fristen ab. Im Jahr 2023 stellt das kantonale Verwaltungsgericht fest, dass die Frist falsch berechnet wurde, und weist das Migrationsamt an, auch den Aufenthalt der beiden anderen Kinder zu regeln. Dennoch behandelt das Amt den Fall weiterhin als verspäteten Familiennachzug und ersucht das SEM um Zustimmung, welche verweigert wird. Eine dagegen erhobene Beschwerde ist seit Februar 2024 beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Mehr als sieben Jahre nach seinem ersten Gesuch wartet «Silvan» noch immer auf seine beiden Kinder.