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Mutter muss trotz alleinigem Sorgerecht ihres minderjährigen Schweizer Sohnes die Schweiz verlassen

Die Costa Ricanerin «Susana» lebte mit ihrem damaligen Lebenspartner, einem Schweizer, 13 Jahre in Costa Rica. Ihr gemeinsamer Sohn «Juan» ist ebenfalls Schweizer. Nach der Rückkehr in die Schweiz brach die Familie auseinander. «Juan» lebte bis zu diesem Zeitpunkt immer bei seiner Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat, zu seinem Vater hat er keinen Kontakt mehr. «Susana» und «Juan» stellten ein Gesuch um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für «Susana» aufgrund des umgekehrten Familiennachzugs. Das Gesuch wurde vom Migrationsamt ebenso wie die Beschwerde vom kantonalen Justiz- und Sicherheitsdepartement abgelehnt. Die Behörden argumentierten, dass «Juan» seine Mutter nicht mehr täglich physisch um sich brauche, da er fast volljährig sei. Zudem sei das öffentliche Interesse an der „Durchsetzung einer restriktiven Einwanderungspolitik“ höher zu gewichten als das Kindeswohl. «Susana» muss nun die Schweiz verlassen.