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Kind nach zehn Jahren weiterhin im Iran – Hürden beim Familiennachzug gefährden das Kindeswohl

«Rahim» flieht 2015 aus Afghanistan in die Schweiz und lässt seinen Sohn «Diar», für den er das alleinige Sorgerecht hat, aufgrund der gefährlichen Reise zurück. Nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist beantragt er den Familiennachzug. 2023 erhält «Rahim» schliesslich eine Härtefallbewilligung B, worauf das laufende Gesuch wegen eines Zuständigkeitswechsels abgeschrieben wird. Er muss ein neues Gesuch stellen und zusätzliche Dokumente beschaffen. Das Verfahren verzögert sich zudem durch Unklarheiten über die zuständige Schweizer Botschaft. Sohn «Diar», der sich inzwischen im Iran aufhält, kann sein Einreisegesuch schliesslich ausnahmsweise in Teheran einreichen. Dort lebt er ohne regulären Aufenthaltsstatus und unter ständiger Gefahr einer Abschiebung nach Afghanistan. Im Dezember 2025 erhält er endlich die Einreiseerlaubnis für die Schweiz. Seine Einreise bleibt jedoch zunächst wegen des fehlenden Ausreisevisums und später wegen der kriegsbedingten Schliessung der Botschaft blockiert. Nach deren Wiedereröffnung im Juli 2026 verzögert ein neu verlangter DNA-Test das Verfahren weiter. «Diar» befindet sich weiterhin im Iran.