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Familiennachzug verweigert – Ehemann darf nicht einreisen, weil wegen Militärdienstpflicht keine gelebte Ehe bestand

«Mebrak» und ihr Ehemann «Mehari» lebten zusammen in Eritrea, kurz nach ihrer Heirat musste er in den Militärdienst einziehen. Trotz ihrer kleinen gemeinsamen Tochter musste später auch «Mebrak» in den Militärdienst. Ihre Tochter lebt seither bei ihren Eltern. «Mebrak» desertierte, floh allein in die Schweiz und erhielt Asyl. «Mehari» desertierte erst später und hält sich heute im Sudan auf. «Mebraks» Gesuch um Familienzusammenführung mit ihrem Ehemann als auch die Beschwerde wurden mit der Begründung abgelehnt, dass sich die geltend gemachte Familiengemeinschaft des Ehepaars in Eritrea auf ein paar wenige gemeinsam verbrachte Monate Militärurlaub beschränke.