Les tests pour déterminer l’âge des requérant·es d’asile donnent des résultats peu fiables. Il n’empêche, la Suisse continue à y recourir. Malgré les conséquences sociales et juridiques entraînées liées aux erreurs d’évaluation. Eclairage.
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«Nezif» und «Gesine» beantragten mit ihren zwei Kindern in der Schweiz Asyl. Sie fürchten, aufgrund ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit sowie ihrer politischen Aktivitäten in der Türkei verfolgt zu werden. Das Asylgesuch wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) im Rahmen des beschleunigten Verfahrens bearbeitet und abgelehnt. Gemäss SEM seien die geltend gemachten Nachteile nicht als asylrelevant einzustufen. Gegen diesen Entscheid reichten «Nezif» und «Gesine» zusammen mit einer externen Rechtsberatungsstelle Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und neue Beweismittel ein. Noch vor dem Urteil des BVGer entschied das SEM, das Asylverfahren wieder aufzunehmen und im erweiterten Verfahren zu behandeln.
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Ein junger Mann aus dem Sudan erfährt während des Asylverfahrens grobe Übergriffe seitens der Bahnpolizei. Das löst bei ihm psychische Probleme aus. Erst nach zwei Jahren kann er sich für eine Strafklage gegen die Bahnpolizei wegen Amtsanmassung, Freiheitsberaubung und Nötigung entscheiden. Sein Asylgesuch wird inzwischen abgelehnt wie auch die Beschwerden und ein Wiedererwägungsgesuch. Doch wird ihm erlaubt während der Strafuntersuchung bis am 31.12.2007 in der Schweiz zu bleiben. Das Urteil in der Strafsache ist jedoch noch nicht gesprochen. Da er inzwischen über 5 Jahre in der Schweiz lebt, immer gearbeitet hat und gut integriert ist, stellt er im Dezember 2007 ein Härtefallgesuch. Seit den Übergriffen der Bahnpolizei leidet er an psychischen Problemen und ist seither in Behandlung. Das BFM verlängert die Aufenthaltserlaubnis nicht und verfügt seine Wegweisung. Die Arbeitserlaubnis wird «Hasan» daraufhin entzogen, obwohl sein Härtefallgesuch hängig ist und er bei einem positiven Ausgang eine Arbeitsstelle vorweisen muss. Trotz seiner Verletzlichkeit und dem hängigen Härtefallgesuch wird er im Februar in die Nothilfe verwiesen. Im Juni 2008 weist das Ausländeramt des Kantons SG das Härtefallgesuch ab.
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Trotz psychischer Krankheit (PTBS) Ablehnung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung und Ausschaffung in sein Heimatland, wo er keine psychische Betreuung und medikamente vorfindet.
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