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Nach der Flucht die nächste Odyssee – zehn Jahre bis zur Familienvereinigung

«Armand» flüchtet 2015 als Afghane in die Schweiz und stellt dort ein Asylgesuch. Er erhält eine vorläufige Aufnahme (Ausweis F). Nach rund drei Jahren im Asylverfahren und Ablauf der dreijährigen Wartefrist für vorläufig Aufgenommene kann er endlich ein Gesuch um Familiennachzug für seine Ehefrau und die gemeinsamen drei Kinder einreichen. Das Verfahren dauert weitere vier Jahre. Ausschlaggebend dafür ist unter anderem der Erhalt einer Härtefallbewilligung (Ausweis B) während des laufenden Familiennachzugsverfahrens, der einen Zuständigkeitswechsel vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zu den kantonalen Behörden nach sich zieht. Obwohl das Gesuch zu diesem Zeitpunkt bereits seit 17 Monaten hängig ist und umfangreiche Abklärungen erfolgt sind, schreibt das SEM das Verfahren ab. Erst nach Intervention einer Rechtsvertreterin wird es vier Monate später beim kantonalen Migrationsamt weitergeführt. Dieses prüft das Gesuch unter erheblich höheren formellen Anforderungen von neuem. Erst kurz vor einer drohenden Unterbrechung des Flugverkehrs infolge israelischer Angriffe gelingt der Familie schliesslich die Ausreise – zehn Jahre nachdem «Armand» in die Schweiz eingereist ist.