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Familiennachzug um den Preis des Flüchtlingsschutzes?

«Bela» lebt als asylberechtigter Flüchtling in der Schweiz und versucht seit der Asylgewährung im Jahr 2018, seine in den Sudan geflüchtete Ehefrau und den gemeinsamen Sohn in die Schweiz nachzuziehen. Das Verfahren wird jedoch blockiert, weil die Schweizer Botschaft für die Einreichung des Einreisegesuchs eritreische Reisepässe verlangt. Deren Beschaffung würde voraussetzen, dass Mutter und Sohn – welche beide vom Sudan als Flüchtlinge anerkannt wurden – mit den Behörden ihres Herkunftsstaates in Kontakt treten. Damit müssten sie ausgerechnet den Schutz jenes Staates in Anspruch nehmen, vor dem sie als Flüchtlinge Schutz suchen, und könnten dadurch ihren Flüchtlingsstatus gefährden. Nach einem zweijährigen Rechtsmittelverfahren wird schliesslich anerkannt, dass ihnen dies nicht zugemutet werden kann. Mehr als sieben Jahre nach dem ersten Gesuch können sie schliesslich in die Schweiz einreisen.