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Ein Recht auf Ehe – aber kein Weg zur Heirat?

«Walter» möchte seine in Kamerun lebende Partnerin «Anouk» in der Schweiz heiraten. Für das Ehevorbereitungsverfahren reicht «Anouk» bei der Schweizer Botschaft in Yaoundé die verlangten Unterlagen ein und stimmt einer kostenpflichtigen Dokumentenprüfung zu. Obwohl sie die Anweisungen der Botschaft erfüllt, werden im Verlauf des Verfahrens zusätzliche Dokumente aus der Elfenbeinküste verlangt, die sie weder über die ivorische Botschaft in Kamerun noch ohne erheblichen persönlichen und finanziellen Aufwand vor Ort beschaffen kann. Gleichzeitig kündigt die Botschaft weitere kostenpflichtige Dokumentenüberprüfungen mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr an. Schliesslich sieht sich das Paar gezwungen, eine Anwältin mit dem komplizierten Verfahren zu betrauen